Vergaberecht im Freistaat Sachsen gelockert!
Das Vergaberecht im Freistaat Sachsen wurde gelockert. Mit Datum vom 13. Februar 2009 wurde durch den Freistaat Sachsen eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht in Sachsen erlassen.
Diese wurde gemeinsam mit den folgenden Ministerien
der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
erarbeitet und verabschiedet. Die Gemeinden werden um Beachtung der Verwaltungsvorschrift gebeten.
Die Verwaltungsvorschrift finden Sie im Downloadbereich oder direkt hier:
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