Ölspurbeseitigung
WICHTIGER HINWEIS ZUR ÖLSPURBESEITIGUNG AUF DEN STRAßEN IM LANDKREIS GÖRLITZ!!!
An dieser Stelle möchten wir Euch erneut auf die Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen hinweisen!
Als Download stellen wir Euch den Erlass des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Ölspurbeseitigung auf Verkehrhsflächen vom 01.04.2008 zur Verfügung. Das in diesem Erlass erwähnte Merkblatt DWA-M 715 ist nur käuflich zu erwerben und wird durch uns nicht zur Verfügung gestellt. Hier ein entsprechender Link dazu.
Wir möchten an dieser Stelle noch einmal eindringlich auf folgendes hinweisen.
Alle über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinausgehenden Maßnahmen (z.B. Freigabe von Verkehrsflächen) ist Aufgabe der zuständigen Straßenbaubehörden (Baulastträger) bzw. in Subsidiarität der Polizei und NICHT AUFGABE DER FEUERWEHR oder anderen Hilfsdienste!
An dieser Stelle sei noch einmal an die Firma DUSSA erinnert, welche über die entsprechende Technik verfügt um verunreinigte Straßen sach- und fachgerecht zu reinigen! Auf der Internetseite der Firma DUSSA finden sich weiter Informationen zum Aublauf der Reinigung.
Downloads zum Thema Ölbeseitigung gibt es hier.
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