Fachkunde Strahlenschutz
Wir stehen kurz vor der Lehrgangsplanung für das Jahr 2011. An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass bei den ersten Strahlenschutzbeauftragten der Erkundungskraftwagen ab 2011 der Erhalt der Fachkunde (5 Jahresfrist) fällig wird.
Um die Fachkunde nicht zu verlieren, bitten wir diesen Termin unbedingt zu beachten. Nach Ablauf der Frist und nicht erfolgtem Fortbildungslehrgang, ist gemäß der Strahlenschutzverordnung ein neuer Grundlehrgang erforderlich.
Des Weiteren möchten wir darauf verweisen, dass bei den "geschenkten Fahrzeugen", inkl. IMS, die Abgabe der Geräte (betrifft nur IMS) dem SMUL in Dresden mitgeteilt werden muss.
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